- Feldpolizei
- Fẹld|po|li|zei 〈f. 18; unz.〉1. 〈Mil.〉 = Feldgendarmerie2. 〈zivil〉 die von einer Gemeinde od. einem Gut angestellten Beamten zur Verhütung von Schäden an den Feldern
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Fẹld|po|li|zei, die:1. staatliche Institution zur Verhütung von Beschädigungen der Äcker u. Wiesen, die durch Menschen od. Tiere verursacht werden können.2. (Militär) Polizei, die für die öffentliche Ordnung u. Sicherheit im Kriegsgebiet sorgt.* * *
Feldpolizei,1) Landwirtschafts- und Forstrecht: die im Rahmen des Feldschutzes und Forstschutzes aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen (z. B. §§ 78 ff. Landeswaldgesetz Baden-Württembergs) bestellten, mit polizeilichen Befugnissen betrauten Bediensteten (Feld- und Forsthüter) von Gemeinden oder Grundeigentümern.2) Militärwesen: im Krieg gebildeter eigener polizeilicher Vollzugsdienst zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung sowie zur Spionage- und Sabotageabwehr im Kriegsgebiet. Im Ersten und Zweiten Weltkrieg wurde die meist aus Polizei- und Justizbeamten bestehende Feldpolizei in Deutschland »Geheime Feldpolizei« genannt. In der Schweiz bezeichnet Feldpolizei die Militärpolizei, die auch im Frieden zur Regelung der polizeilichen Aufgaben im Bereich der Armee befugt ist.* * *
Fẹld|po|li|zei, die: 1. staatliche Institution zur Verhütung von Beschädigungen der Äcker und Wiesen, die durch Menschen od. Tiere verursacht werden können. 2. (Milit.) Polizei, die für die öffentliche Ordnung u. Sicherheit im Kriegsgebiet sorgt.
Universal-Lexikon. 2012.